Sukzessivadoption und Homo-Heilung diese Woche Thema im Bundestag

Reichstagsgebäude

Reichstag sitz des Bundestages
Bild: Wiki Commons / calflier001 / CC-BY-SA-2.0-DE

Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Abgeordneten von Unionsparteien und Sozialdemokraten das Adoptionsrecht teilweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgeweitet, während vor dem Kanzleramt der LSVD für gleiche Rechte demonstrierte.

Die sogenannte Sukzessivadoption erlaubt künftig Schwulen und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften die Adoption, wenn das Kind zuvor bereits vom Partner adoptiert wurde.
Dass die Sukzessivadoption bislang ausschließlich Heterosexuellen vorbehalten sei, wurde im vergangenen Jahr von den Richtern in Karlsruhe bemängelt. Dem Gesetzgeber wurde im Zuge dieses Urteils ein Ultimatum gestellt, bis Ende Juni diesen Jahres eine verfassungskonforme Regelung zu finden.
Gleichzeitig wurde mit dieser Abstimmung jedoch ein Antrag der Grünen auf Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in Bezug auf Adoption abgelehnt. Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws warf der Union vor, dass ihr Diskriminierungswille Lebenspartnerschaften aktiv benachteilige.
Sütterlin-Waack , Unionsabgeordnete, argumentierte, dass Kinder Homosexueller Paare immer noch Diskrimierung ausgesetz seien. Und weiter, dass der Einfluss auf das Kindswohl nicht geklärt sei.
Die Sozialdemokraten hatten einen schweren Stand. Sie stimmten vorerst für das Sukzessivadoptionsrecht und damit gegen die volle Gleichstellung, forderten ihre Koaliationspartner jedoch auf, ihren Widerstand gegen diese aufzugeben. Grüne aber auch die Linke stimmten dagegen, da ihnen das Gesetz nicht weit genug gehe.

Hier ein PDF des Gesetzesentwurfs.

Im Zuge des Panorama-Berichts „der Schwulenheiler“ stellte die Linke-Abgeordnete Kathrin Vogler eine Anfrage an die Bundesregierung. Ingrid Fischbach, CDU-Abgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, sagte: „Die Bundesregierung, wie im Übrigen auch die Bundesärztekammer und der Weltärztebund, vertritt die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und keiner Therapie bedarf.“

Die Aufsicht über die Ausübung jedoch liege bei den Ländern. Einen Antrag der Grünen auf Verbot von sogenannten Konversionstherapien an Minderjährigen wurde von der Regierung in der letzten Legislaturperiode jedoch abgelehnt.

Mit Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung biete man Jugendlichen eine wichtige Hilfestellung im Selbstfindungsprozess, so Fischbach weiter.

Die Linke bezeichnete die Antworten von Fischbach als „ausweichend“. Die Bundesregierung müsse „aktiv werden und die Bevölkerung vor den Gefahren solcher fragwürdigen Methoden zu warnen“, so Katrin Vogler. „Eine Kampagne zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Patientinnen und Patienten ist dringend erforderlich, auch, um sich gegen Therapieversuche zu wehren, die gar keinen ärztlichen Standards entsprechen.“

Hier das PDF des Plenarprotokolls S.17-20

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